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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen diesportpraxis

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche therapeutischen, diagnostischen, trainingsbezogenen, beratenden und sonstigen Leistungen, die unter der Geschäftsbezeichnung „diesportpraxis“ angeboten, organisiert oder vermittelt werden.

1.2. Unter der Geschäftsbezeichnung „diesportpraxis“ arbeiten sowohl angestellte als auch freiberuflich tätige Physiotherapeut:innen, Heilmasseur:innen, Masseur:innen, Sportwissenschafter:innen, Trainer:innen, Diätolog:innen sowie sonstige fachlich berechtigte Leistungserbringer:innen.

1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unabhängig davon, an welchem Standort von diesportpraxis die jeweilige Leistung erbracht wird.

1.4. Für die Vermietung von Game-Ready-Geräten und anderen Medizin- oder Trainingsgeräten gelten gesonderte Mietbedingungen bzw. gesonderte Mietverträge. Diese Vermietungen sind nicht Gegenstand der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.5. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich zwischen der jeweiligen Vertragspartnerin bzw. dem jeweiligen Vertragspartner und der Patientin bzw. dem Patienten oder der Kundin bzw. dem Kunden vereinbart wurden.

 

2. Vertragspartner und Zustandekommen des Vertrags

2.1. „diesportpraxis“ ist eine gemeinsame Geschäfts- und Organisationsbezeichnung, unter der unterschiedliche angestellte und freiberuflich tätige Leistungserbringer:innen tätig sind.

2.2. Wird eine Leistung durch eine angestellte Person erbracht, kommt der Behandlungs- bzw. Dienstleistungsvertrag mit jenem Unternehmen zustande, bei dem die behandelnde oder betreuende Person angestellt ist.

2.3. Wird eine Leistung durch eine freiberuflich tätige Person erbracht, kommt der Behandlungs- bzw. Dienstleistungsvertrag unmittelbar zwischen der Patientin bzw. dem Patienten oder der Kundin bzw. dem Kunden und der jeweils namentlich genannten freiberuflichen Leistungserbringerin bzw. dem jeweils namentlich genannten freiberuflichen Leistungserbringer zustande.

2.4. Der konkrete Vertragspartner wird spätestens bei der Terminbestätigung bzw. vor Beginn der Leistung bekannt gegeben und auf der jeweiligen Rechnung oder Honorarnote ausgewiesen.

2.5. Die Sportpraxis Verwaltung & Management KG kann im Auftrag des jeweiligen Vertragspartners insbesondere folgende organisatorische und administrative Leistungen übernehmen:
 

  • Terminverwaltung und Terminbestätigung,

  • telefonische und elektronische Kommunikation,

  • Patienten- und Kundenadministration,

  • Rechnungsübermittlung und Zahlungsabwicklung,

  • Raumverwaltung und Bereitstellung der Praxisinfrastruktur,

  • Übermittlung organisatorischer Informationen.
     

Die Übernahme dieser Tätigkeiten macht die Die Sportpraxis Verwaltung & Management KG nicht automatisch zum Vertragspartner der therapeutischen, diagnostischen oder trainingsbezogenen Leistung, sofern sie nicht ausdrücklich als Vertragspartner ausgewiesen wird.

2.6. Ein Vertrag kommt insbesondere durch die verbindliche Vereinbarung eines Termins per Telefon, E-Mail, Onlineformular, persönlich vor Ort oder über ein eingesetztes Buchungssystem zustande.

2.7. Die Patientin bzw. der Patient oder die Kundin bzw. der Kunde erhält vor der verbindlichen Buchung die Möglichkeit, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzusehen. Mit der verbindlichen Terminvereinbarung wird deren Geltung vereinbart.

 

3. Art und Umfang der Leistungen

3.1. Art, Umfang und Dauer der jeweiligen Leistung richten sich nach der Terminvereinbarung, dem fachlichen Befund, dem vereinbarten Behandlungs- oder Betreuungsziel sowie der fachlichen Einschätzung der jeweiligen Leistungserbringerin bzw. des jeweiligen Leistungserbringers.

3.2. Therapeutische und diagnostische Maßnahmen werden ausschließlich von Personen durchgeführt, die aufgrund ihrer Ausbildung und Berufsberechtigung zur Erbringung der jeweiligen Leistung befugt sind.

3.3. Die behandelnde oder betreuende Person entscheidet im Rahmen ihrer fachlichen Eigenverantwortung über die konkrete Durchführung, Anpassung, Unterbrechung oder Beendigung einer Maßnahme.

3.4. Vor der Durchführung einer therapeutischen oder diagnostischen Maßnahme werden die Patient:innen im gesetzlich vorgesehenen Umfang über den geplanten Ablauf, wesentliche Inhalte, mögliche Alternativen, relevante Risiken und die voraussichtlichen Kosten informiert.

3.5. Patient:innen und Kund:innen können ihre Zustimmung zu einer einzelnen Maßnahme verweigern oder eine bereits erteilte Zustimmung für die Zukunft widerrufen. Bereits erbrachte Leistungen sind dennoch zu bezahlen.

3.6. Ein bestimmter therapeutischer, gesundheitlicher, sportlicher oder sonstiger Erfolg wird nicht geschuldet und kann nicht garantiert werden. Der Erfolg einer Behandlung oder Betreuung hängt unter anderem von individuellen gesundheitlichen Voraussetzungen, der Mitwirkung der Patient:innen bzw. Kund:innen und weiteren nicht beeinflussbaren Faktoren ab.

3.7. Sportwissenschaftliche Leistungen, Trainingsbetreuung, Personal Training und allgemeine Ernährungsberatung ersetzen keine ärztliche Untersuchung, medizinische Diagnose oder medizinische Behandlung.

3.8. Ergeben sich während einer Behandlung, Diagnostik oder Betreuung Hinweise auf eine erforderliche ärztliche oder sonstige fachliche Abklärung, kann die Leistung unterbrochen, angepasst oder bis zur entsprechenden Abklärung ausgesetzt werden.

 

4. Ärztliche Verordnung und Kostenrückerstattung

4.1. diesportpraxis ist eine Privatpraxis. Eine direkte Abrechnung mit gesetzlichen Krankenversicherungsträgern erfolgt nur, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich bekannt gegeben und vereinbart wurde.

4.2. Für physiotherapeutische, physikalische oder sonstige medizinische Leistungen kann für eine teilweise Rückerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung eine ärztliche Verordnung erforderlich sein.

4.3. Die Patientin bzw. der Patient ist selbst dafür verantwortlich, sich rechtzeitig über die Voraussetzungen für eine mögliche Kostenrückerstattung zu informieren und erforderliche ärztliche Verordnungen, Bewilligungen oder sonstige Unterlagen zu beschaffen.

4.4. Erforderliche Verordnungen und vorhandene relevante Befunde sind spätestens beim ersten Termin mitzubringen oder vorab zu übermitteln.

4.5. Die Höhe und die Voraussetzungen einer Kostenrückerstattung hängen vom jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherungsträger, der Krankenfürsorgeanstalt, der privaten Kranken-, Unfall- oder Zusatzversicherung sowie vom individuellen Versicherungsvertrag ab.

4.6. diesportpraxis und die jeweilige Leistungserbringerin bzw. der jeweilige Leistungserbringer können keine bestimmte Rückerstattung oder Kostenübernahme garantieren.

4.7. Das vereinbarte Honorar ist unabhängig davon vollständig zu bezahlen, ob und in welcher Höhe eine gesetzliche oder private Versicherung eine Rückerstattung gewährt.

 

5. Preise und Kosteninformation

5.1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung bekannt gegebenen bzw. in der jeweils aktuellen Preisliste ausgewiesenen Preise.

5.2. Die Patient:innen und Kund:innen werden vor Beginn der Leistung über die voraussichtlichen Kosten informiert. Kann der Gesamtumfang einer Behandlung oder Betreuung nicht im Vorhinein bestimmt werden, wird zumindest über den Preis der einzelnen Einheit oder die Berechnungsgrundlage informiert.

5.3. Zusatzleistungen, Befundberichte, ausführliche schriftliche Stellungnahmen, Sonderauswertungen oder sonstige nicht in der vereinbarten Leistung enthaltene Tätigkeiten können gesondert verrechnet werden. Eine solche Verrechnung erfolgt nur nach vorheriger Information.

5.4. Preisänderungen werden zu dem von diesportpraxis bekanntgegebenen Zeitpunkt wirksam und gelten ab diesem Zeitpunkt für sämtliche erbrachten Leistungen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Dies gilt auch für Termine, die bereits vor Inkrafttreten der Preisänderung vereinbart oder gebucht wurden.

 

6. Zahlungsbedingungen

Bei freiberuflich tätigen Therapeut:innen können die Zahlungs- und Abrechnungsbedingungen von den allgemeinen Zahlungsbedingungen von diesportpraxis abweichen. Die jeweils geltende Zahlungsart und Fälligkeit werden vor der Behandlung bzw. spätestens im Zuge der Terminbestätigung bekannt gegeben. 

6.1 Das Honorar ist unmittelbar nach der jeweiligen Behandlung, Diagnostik, Beratung oder Trainingseinheit zur Zahlung fällig.

6.2. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich mittels Kartenzahlung, insbesondere mit einer akzeptierten Debit- oder Kreditkarte.

6.3. Barzahlungen und Zahlungen mittels Banküberweisung werden nicht akzeptiert, sofern nicht in einem begründeten Ausnahmefall ausdrücklich eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde.

6.4. Die Patient:innen und Kund:innen werden bereits vor der Terminvereinbarung bzw. spätestens mit der Terminbestätigung darauf hingewiesen, dass die Bezahlung ausschließlich mittels Karte erfolgt.

6.5. Kann eine Kartenzahlung aufgrund einer vorübergehenden technischen Störung nicht unmittelbar durchgeführt werden, bleibt das Honorar fällig. Die Zahlung ist über die von diesportpraxis oder dem jeweiligen Vertragspartner bereitgestellte Kartenzahlungsmöglichkeit nachzuholen.

6.6. Nach der erbrachten Leistung wird eine klare Rechnung oder Honorarnote ausgestellt. Diese kann elektronisch an die bekannt gegebene E-Mail-Adresse übermittelt werden.

6.8. Bei Zahlungsverzug können die gesetzlichen Verzugszinsen sowie notwendige, angemessene und zweckentsprechende Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten verrechnet werden.

6.9. Bei offenen und fälligen Forderungen können weitere Termine bis zur vollständigen Bezahlung abgelehnt oder storniert werden, sofern dadurch keine zwingenden gesetzlichen oder berufsrechtlichen Verpflichtungen verletzt werden.

 

7. Terminvereinbarung und Vorbereitung

7.1. Vereinbarte Termine sind verbindlich und werden ausschließlich für die jeweilige Patientin bzw. den jeweiligen Patienten oder die jeweilige Kundin bzw. den jeweiligen Kunden reserviert.

7.2. Zum Termin sind alle für die Behandlung, Diagnostik oder Betreuung erforderlichen Unterlagen mitzubringen. Dazu können insbesondere gehören:

  • ärztliche Verordnungen,

  • relevante Befunde und Arztbriefe,

  • bildgebende Befunde,

  • Medikamentenlisten,

  • geeignete Trainings- oder Wechselkleidung,

  • Sportschuhe,

  • wenn vorhanden OP-Bericht,

  • sonstige vorab bekannt gegebene Unterlagen oder Gegenstände.
     

7.3. Die Patient:innen und Kund:innen sind dafür verantwortlich, bei der Terminvereinbarung korrekte und erreichbare Kontaktdaten bekannt zu geben.

 

8. Verspätungen

8.1. Bei verspätetem Eintreffen besteht kein Anspruch auf Verlängerung der vereinbarten Terminzeit. Wird durch externe Umstände die Therapie von Seiten des Therapeuten verspätetet begonnen so besteht den Patienten das Recht auf volle Leistung, jedoch kein Recht auf Zahlungsminderung

8.2. Die Einheit endet grundsätzlich zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt, damit nachfolgende Termine eingehalten werden können, kann jedoch bei therapiebedingten Ausnahmefällen, durch den Therapeuten um kurze Zeit verlängert werden.

8.3. Das vereinbarte Honorar ist auch bei einer durch die Patientin bzw. den Patienten oder die Kundin bzw. den Kunden verursachten Verkürzung vollständig zu bezahlen.

8.4. Ist aufgrund einer erheblichen Verspätung eine fachlich sinnvolle oder sichere Durchführung der vereinbarten Leistung nicht mehr möglich, kann der Termin abgebrochen oder als nicht wahrgenommen behandelt werden. In diesem Fall gelten die Regelungen über das Ausfallhonorar.

8.5. Entsteht die Verspätung durch die jeweilige Leistungserbringerin bzw. den jeweiligen Leistungserbringer, wird die vereinbarte Leistungszeit nach Möglichkeit vollständig erbracht oder eine angemessene Ersatzlösung angeboten.

 

9. Terminabsagen durch Patient:innen und Kund:innen

9.1. Ein vereinbarter Termin kann bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Terminbeginn ohne Angabe von Gründen kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.

9.2. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der rechtzeitige Eingang der Absage.

9.3. Terminabsagen werden ausschließlich auf folgenden Wegen akzeptiert:

  • per E-Mail an termin@diesportpraxis.at, oder

  • telefonisch über eine offiziell bekannt gegebene Telefonnummer von diesportpraxis.
     

9.4. Ist diesportpraxis telefonisch nicht erreichbar, ist die Absage zur Wahrung der Frist per E-Mail an termin@diesportpraxis.at zu übermitteln.

9.5. Absagen über WhatsApp, SMS, soziale Medien oder andere Messenger-Dienste gelten nicht als wirksame Terminabsage.

 

9.6. Das Ablehnen, Löschen oder Nichtbestätigen eines elektronischen Kalendereintrags gilt ebenfalls nicht als Terminabsage. Ein Kalendereintrag dient ausschließlich als organisatorische Unterstützung und ersetzt keine ausdrückliche Absage.

 

9.7. Bei einer akuten Erkrankung oder einem unvorhersehbaren Notfall ist eine kostenfreie Absage auch innerhalb der 24-Stunden-Frist möglich. Die Patientin bzw. der Patient oder die Kundin bzw. der Kunde hat diesportpraxis dennoch unverzüglich und so früh wie möglich zu verständigen.

9.8. In begründeten Einzelfällen kann ein geeigneter Nachweis für die akute Erkrankung oder den unvorhersehbaren Notfall verlangt werden.

9.9. Eine kurzfristige Absage aus organisatorischen, beruflichen, privaten oder sonstigen vorhersehbaren Gründen stellt grundsätzlich keinen akuten Krankheits- oder Notfall dar.

9.10. Wird ein Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher gültig abgesagt oder ohne gültige Absage nicht wahrgenommen, kann ein Ausfallhonorar in Höhe des für den Termin vereinbarten Honorars verrechnet werden.

9.11. Wiederholte kurzfristige Absagen oder nicht wahrgenommene Termine können dazu führen, dass weitere Termine nur eingeschränkt oder gegen vorherige Zahlung vereinbart werden.

 

10. Terminabsagen durch diesportpraxis oder Leistungserbringer:innen

10.1. Kann ein Termin aufgrund einer Erkrankung, eines Notfalls, eines technischen Defekts, höherer Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund nicht durchgeführt werden, kann er durch diesportpraxis oder die jeweilige Leistungserbringerin bzw. den jeweiligen Leistungserbringer abgesagt oder verschoben werden.

10.2. Die betroffene Person wird darüber so früh wie möglich über die bekannt gegebenen Kontaktdaten informiert.

10.3. Nach Möglichkeit wird ein Ersatztermin angeboten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin oder eine bestimmte behandelnde Person besteht nicht.

10.4. Eine Vertretung durch eine andere fachlich entsprechend qualifizierte Person ist möglich, sofern die Patientin bzw. der Patient oder die Kundin bzw. der Kunde darüber informiert wird und zustimmt.

10.5. Bei einer freiberuflichen Vertretung kann sich dadurch der konkrete Vertragspartner ändern. Darüber wird vor Beginn der Leistung informiert.

10.6. Für einen von diesportpraxis oder der jeweiligen Leistungserbringerin bzw. dem jeweiligen Leistungserbringer abgesagten Termin wird kein Honorar verrechnet. Bereits bezahlte Beträge werden rückerstattet oder nach Vereinbarung gutgeschrieben.

10.7. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

 

11. Mitwirkungs- und Informationspflichten

11.1. Eine fachgerechte und sichere Behandlung oder Betreuung setzt voraus, dass Patient:innen und Kund:innen vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu allen relevanten Umständen machen.

11.2. Insbesondere sind vor Beginn und während der Betreuung alle bekannten gesundheitlichen Umstände bekannt zu geben, die für die Durchführung relevant sein können. Dazu gehören insbesondere:

  • bestehende Erkrankungen und Verletzungen,

  • Operationen und frühere Behandlungen,

  • akute Schmerzen oder neue Beschwerden,

  • Schwangerschaft,

  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen,

  • neurologische Erkrankungen,

  • Infektionen oder ansteckende Erkrankungen,

  • Allergien und Unverträglichkeiten,

  • Blutgerinnungsstörungen,

  • Implantate und Herzschrittmacher,

  • relevante Medikamente,

  • ärztliche Belastungsverbote oder Einschränkungen.
     

11.3. Änderungen des Gesundheitszustands sind unverzüglich mitzuteilen.

11.4. Anweisungen der behandelnden oder betreuenden Person sind zu beachten. Übungen, Trainingsprogramme und Empfehlungen sind nur im vereinbarten Umfang und entsprechend der erhaltenen Anleitung durchzuführen.

11.5. Bei ansteckenden Erkrankungen, Fieber oder einem gesundheitlichen Zustand, der eine sichere Behandlung oder Betreuung nicht zulässt, darf die Praxis nicht besucht werden. In diesem Fall ist diesportpraxis so früh wie möglich zu verständigen.

11.6. Wird eine relevante Information verschwiegen oder werden fachliche Anweisungen nicht beachtet, kann die Leistung aus Sicherheitsgründen angepasst, unterbrochen oder beendet werden.

 

12. Trainingsleistungen und Leistungsdiagnostik

12.1. Vor Beginn einer Trainingsleistung oder sportwissenschaftlichen Leistungsdiagnostik sind gesundheitliche Einschränkungen vollständig bekannt zu geben.

12.2. Bestehen Zweifel an der gesundheitlichen Belastbarkeit, kann vor Beginn oder Fortsetzung der Leistung eine ärztliche Abklärung oder Freigabe verlangt werden.

12.3. Trainingsgeräte, diagnostische Geräte und sonstige Einrichtungen dürfen ausschließlich entsprechend der Einweisung und den Anweisungen der betreuenden Person verwendet werden.

12.4. Patient:innen und Kund:innen dürfen Übungen oder Belastungstests jederzeit abbrechen, wenn Schmerzen, Schwindel, Atemnot, Übelkeit oder andere ungewöhnliche Beschwerden auftreten. Die betreuende Person ist unverzüglich darüber zu informieren.

12.5. Trainingspläne, Übungsprogramme und Empfehlungen werden individuell erstellt und dürfen ohne fachliche Rücksprache nicht an andere Personen weitergegeben oder von anderen Personen verwendet werden.

 

13. Minderjährige und vertretungsbedürftige Personen

13.1. Bei minderjährigen oder nicht entscheidungsfähigen Personen sind die jeweils geltenden gesetzlichen Vertretungs- und Zustimmungsvorschriften einzuhalten.

13.2. Die Person, die einen Termin für eine minderjährige oder vertretene Person vereinbart, bestätigt, zur Terminvereinbarung und zum Abschluss des Vertrags berechtigt zu sein.

13.3. Soweit erforderlich, muss eine obsorgeberechtigte oder vertretungsbefugte Person beim ersten Termin oder bei weiteren Terminen anwesend sein oder eine entsprechende Zustimmung erteilen.

13.4. Die Zahlungspflicht trifft jene Person, die den Vertrag wirksam im eigenen Namen oder im Namen der vertretenen Person abgeschlossen hat.

 

14. Angestellte und freiberufliche Leistungserbringer:innen

14.1. Angestellte Leistungserbringer:innen erbringen ihre Leistungen im Namen und auf Rechnung ihres jeweiligen Arbeitgebers. Vertragspartner und Rechnungsaussteller ist in diesem Fall grundsätzlich der jeweilige Arbeitgeber.

14.2. Freiberuflich tätige Leistungserbringer:innen arbeiten fachlich eigenverantwortlich und erbringen ihre Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, sofern nicht ausdrücklich eine andere rechtlich zulässige Abrechnungsform bekannt gegeben wird.

14.3. Freiberufliche Leistungserbringer:innen sind für die fachgerechte Durchführung ihrer eigenen Leistungen, die Erfüllung ihrer berufsrechtlichen Pflichten, ihre Dokumentation und den gesetzlich erforderlichen beruflichen Versicherungsschutz selbst verantwortlich.

14.4. Die Terminorganisation, die Nutzung gemeinsamer Räumlichkeiten, ein gemeinsamer Internetauftritt, eine gemeinsame Telefonnummer, ein gemeinsames Buchungssystem oder eine gemeinsame Rezeption begründen für sich allein kein Arbeitsverhältnis, keine Gesellschaft und keine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den selbstständigen Leistungserbringer:innen.

14.5. Die organisatorische Zusammenarbeit führt nicht dazu, dass ein freiberuflicher Leistungserbringer für Behandlungen oder Leistungen eines anderen freiberuflichen Leistungserbringers haftet.

 

15. Dokumentation und Auskunft

15.1. Therapeutische und sonstige berufsrechtlich dokumentationspflichtige Maßnahmen werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben dokumentiert.

15.2. Die Dokumentation kann insbesondere Anamnese, Befunde, Behandlungsziele, durchgeführte Maßnahmen, Verlauf, Empfehlungen und sonstige relevante Informationen enthalten.

15.3. Die gesetzlich vorgesehenen Personen erhalten auf Verlangen Einsicht in die Dokumentation. Eine erste Kopie wird unentgeltlich bereitgestellt, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.

15.4. Für die Dokumentation gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

15.5. Die Herausgabe oder Übermittlung von Dokumentationsunterlagen erfolgt nur unter Wahrung der Identität, des Datenschutzes und der gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten.

15.6. Für umfangreiche zusätzliche Auswertungen, gesonderte Stellungnahmen oder weitere Kopien kann ein angemessenes Entgelt verrechnet werden, sofern dies gesetzlich zulässig ist und vorab bekannt gegeben wird.

 

16. Datenschutz und Verschwiegenheit

16.1. Personenbezogene Daten und Gesundheitsdaten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften und entsprechend der gesonderten Datenschutzerklärung verarbeitet.

16.2. Die zur Vertragsanbahnung, Terminverwaltung, Durchführung der Behandlung oder Betreuung, Dokumentation, Abrechnung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlichen Daten werden auf Grundlage der jeweils anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Rechtsgrundlagen verarbeitet.

16.3. Der konkrete datenschutzrechtlich Verantwortliche richtet sich danach, mit welchem angestellten oder freiberuflichen Leistungserbringer der jeweilige Vertrag zustande kommt. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.

16.4. Die Die Sportpraxis Verwaltung & Management KG kann im Rahmen der Termin- und Praxisorganisation personenbezogene Daten im Auftrag oder im Rahmen einer gesonderten datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit verarbeiten.

16.5. Behandelnde und betreuende Personen unterliegen den jeweils anwendbaren gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten.

16.6. Eine Weitergabe von Daten erfolgt nur, wenn dies zur Behandlung, Betreuung, Abrechnung oder Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung erforderlich und rechtlich zulässig ist oder eine entsprechende Einwilligung vorliegt.

16.7. Soweit eine Zusammenarbeit mit Ärzt:innen, anderen Gesundheitsberufen oder sonstigen Fachpersonen erforderlich ist, kann ein fachlicher Austausch im gesetzlich zulässigen Umfang erfolgen.

 

17. Elektronische Kommunikation und Terminerinnerungen

17.1. Terminbestätigungen, organisatorische Informationen, Rechnungen und sonstige vertragsbezogene Mitteilungen können per E-Mail, SMS oder über ein eingesetztes Buchungs- oder Verwaltungssystem versendet werden.

17.2. Patient:innen und Kund:innen haben Änderungen ihrer E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder sonstiger Kontaktdaten unverzüglich bekannt zu geben.

17.3. Terminerinnerungen per E-Mail oder SMS sind eine freiwillige Serviceleistung. Es besteht kein Anspruch auf den Versand oder den rechtzeitigen Zugang einer Terminerinnerung.

17.4. Das Ausbleiben, die verspätete Zustellung oder das Übersehen einer Terminerinnerung befreit nicht von der Pflicht, einen vereinbarten Termin wahrzunehmen oder rechtzeitig abzusagen.

17.5. WhatsApp und andere Messenger-Dienste sind keine offiziellen Kanäle für Terminabsagen oder die Übermittlung sensibler Gesundheitsinformationen, sofern nicht ausdrücklich im Einzelfall etwas anderes bekannt gegeben wurde.

 

18. Fotos, Videos und Newsletter

18.1. Die Anfertigung und Verwendung von Fotos, Videoaufnahmen, Interviews, Erfahrungsberichten oder sonstigen Medieninhalten zu Werbe- oder Veröffentlichungszwecken ist nicht Bestandteil des Behandlungs- oder Dienstleistungsvertrags.

18.2. Eine solche Verwendung erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen und ausdrücklichen Einwilligung.

18.3. Die Verweigerung einer Einwilligung hat keine Auswirkungen auf die Behandlung, Betreuung oder Terminvergabe.

18.4. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

18.5. Die Zusendung von Newslettern, allgemeinen Werbeinformationen oder Veranstaltungsinformationen erfolgt ebenfalls nur aufgrund einer gesonderten Einwilligung oder einer sonstigen gesetzlich zulässigen Rechtsgrundlage.

18.6. Organisatorische Nachrichten, Terminbestätigungen, Rechnungen und unmittelbar die vereinbarte Leistung betreffende Informationen gelten nicht als Newsletter oder Werbung.

 

19. Haftung

19.1. Die Haftung des jeweiligen Vertragspartners richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

19.2. Die Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Personenschäden wird nicht ausgeschlossen oder beschränkt.

19.3. Freiberufliche Leistungserbringer:innen haften für die fachgerechte Durchführung ihrer eigenen Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst.

19.4. Bei Leistungen angestellter Personen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen und der jeweiligen Vertrags- und Arbeitgeberstruktur.

19.5. Die Die Sportpraxis Verwaltung & Management KG haftet nicht für fachliche Behandlungs-, Beratungs- oder Trainingsfehler selbstständiger Leistungserbringer:innen, sofern die jeweilige Leistung nicht von ihr selbst vertraglich geschuldet wird.

19.6. Die Haftung für eigene Organisations-, Informations-, Auswahl-, Datenschutz- oder Verkehrssicherungspflichten bleibt unberührt.

19.7. diesportpraxis und die jeweilige Leistungserbringerin bzw. der jeweilige Leistungserbringer haften nicht für Nachteile, die dadurch entstehen, dass relevante gesundheitliche Informationen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bekannt gegeben wurden, sofern der Schaden bei vollständiger Information vermeidbar gewesen wäre.

19.8. Patient:innen und Kund:innen werden ersucht, während oder nach einer Leistung auftretende außergewöhnliche Beschwerden, Verletzungen oder Sachschäden möglichst unverzüglich der behandelnden bzw. betreuenden Person oder dem Büro mitzuteilen.

19.9. Eine verspätete Meldung führt nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Ansprüche.

 

20. Persönliche Gegenstände und Verhalten in den Räumlichkeiten

20.1. Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände, Fahrzeuge und sonstige persönliche Gegenstände wird nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet.

20.2. Wertgegenstände sollen nicht unbeaufsichtigt in Umkleiden, Wartebereichen oder anderen allgemein zugänglichen Räumen zurückgelassen werden.

20.3. Die Räumlichkeiten, Geräte und Einrichtungsgegenstände sind sorgfältig und ausschließlich entsprechend ihrer Bestimmung zu verwenden.

20.4. Von Patient:innen, Kund:innen und Begleitpersonen wird ein respektvoller Umgang mit anderen anwesenden Personen erwartet.

20.5. Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen berauschenden Substanzen stehen oder durch ihr Verhalten die Sicherheit oder den geordneten Praxisbetrieb gefährden, können von der Behandlung oder Betreuung ausgeschlossen und aus den Räumlichkeiten verwiesen werden.

20.6. Foto-, Video- oder Tonaufnahmen anderer Personen sind ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.

20.7. Von Patient:innen, Kund:innen oder Begleitpersonen schuldhaft verursachte Schäden sind nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen.

 

21. Beendigung einer laufenden Betreuung

21.1. Patient:innen und Kund:innen können eine laufende Behandlung oder Betreuung jederzeit beenden. Bereits erbrachte oder verbindlich reservierte und nicht rechtzeitig abgesagte Leistungen sind entsprechend diesen AGB zu bezahlen.

21.2. Die jeweilige Leistungserbringerin bzw. der jeweilige Leistungserbringer kann eine Behandlung oder Betreuung insbesondere beenden oder ablehnen, wenn:

  • eine fachgerechte oder sichere Durchführung nicht möglich ist,

  • eine erforderliche ärztliche Abklärung fehlt,

  • wesentliche gesundheitliche Informationen nicht bekannt gegeben werden,

  • fachliche Anweisungen wiederholt nicht beachtet werden,

  • das notwendige Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist,

  • offene Forderungen trotz Fälligkeit nicht bezahlt werden,

  • es zu beleidigendem, diskriminierendem, bedrohlichem oder übergriffigem Verhalten kommt,

  • ein anderer wichtiger Grund vorliegt.
     

21.3. Zwingende gesetzliche und berufsrechtliche Pflichten sowie die gesundheitlichen Interessen der betroffenen Person werden dabei berücksichtigt.

 

22. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

22.1. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich nur für Verträge und Termine, die nach Inkrafttreten der geänderten Fassung neu vereinbart werden.

22.2. Bereits bestehende Vertragsverhältnisse werden durch eine Änderung der AGB nur verändert, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder eine gesetzliche Grundlage dafür besteht.

22.3. Die jeweils aktuelle Fassung wird auf der Website von diesportpraxis veröffentlicht und kann in den Praxisräumlichkeiten eingesehen werden.

 

23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

23.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

23.2. Gegenüber Verbraucher:innen gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Schutzbestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem die Verbraucherin bzw. der Verbraucher den gewöhnlichen Aufenthalt hat.

23.3. Für sämtliche Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

23.4. Gegenüber Verbraucher:innen wird insbesondere kein Gerichtsstand vereinbart, der den zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes widerspricht.

 

24. Schlussbestimmungen

24.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

24.2. An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

24.3. Überschriften dienen ausschließlich der besseren Übersicht und haben keinen Einfluss auf die Auslegung der einzelnen Bestimmungen.

Stand: Juli 2026

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